Die Ausstellung einer Heilmittelverordnung ( Logo-/Physio-/Ergotherapie) erfolgt nur nach Vorstellung des Patienten.
Heilmittelverordnungen erfolgen nur aufgrund einer ärztlich festgelegten Erkrankung mit entsprechender therapeutischer Indikation.
Daher ist vor Ausstellung einer Erstverordnung eine Untersuchung des Kindes erforderlich!
Wenn eine Therapie eingeleitet wurde, bin ich als Kinderarzt verpflichtet, vor jeder neuen Verordnung den Therapieerfolg im Rahmen einer persönlichen Vorstellung zu beurteilen.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Heilmittelverordnungen "auf Zuruf" ausstellen.